Liebe Kunden und Freunde von Morgentraum Productions,
das Jahr 2021 war natürlich coronabedingt ein ganz besonderes Jahr, nicht nur, weil Luftaufnahmen durch den Lockdown in ausgestorben wirkenden Städten möglich waren, sondern vor allem, weil auch die EU-Drohnenverordnung in Kraft getreten ist.
Während die grundsätzlich dahinterstehende Idee einer Vereinheitlichung der Regelungen und deren europaweite Erstreckung gut gedacht ist, mangelt es gravierend an deren praktischen Umsetzbarkeit.
Dies zeigt sich in der Praxis z.B. darin, dass das Luftfahrtbundesamt (LBA) immer wieder Verlängerungen vornehmen musste und auch das BMVI sich nun um temporäre Ausnahmeregelungen zu bemühen hat, weil Regeln in Kraft, deren Umsetzbarkeit allerdings nicht gegeben ist.
Beispielsweise, hier konnten wir 2021 noch auf die übergangsweise weitergeltenden Ausnahmeregelungen rekurrieren, ist es nun nach neuem Recht fast nicht mehr (angemessen) möglich, unter 50m an unbeteiligte Menschen heranzufliegen. Für eine nur wenige Sekunden im Film erscheinenden Sequenz, möchte niemand ein umfangreiches Sicherheitskonzept SORA (Specific Operations Risk Assessment) mit ca. 60-80 Seiten für einen Flug in der specific categorie vorlegen.
Während die EU-Drohnenverordnung zwar vorsieht, dass bei einer Zertifizierung einer Drohne als C1 im sog. Langsamflugmodus, der eine maximale Fluggeschwindigkeit von 3 m/s (10,8 km/h) zulässt, eine Annäherung bis auf 5m unter Berücksichtigung der 1:1 Regelung zulässig ist, fehlt es nicht nur an einer Zertifizierung von Drohnen, sondern sogar an den Anforderungen und Standards sowie einer Stelle, die eine solche Zertifizierung vornehmen kann. Während die von uns neueste eingesetzte Drohne, die DJI Mavic 3, die Voraussetzungen für eine Zertifizierung als C1-Drohne erfüllen dürfte, ist dies derzeit nicht möglich.
Es bleibt daher nur abzuwarten, bis das BMVI eine temporäre Ausnahmeregelung für Geräte bis 2 kg bei der EU-KOM erwirkt hat.
Rechtsfolge dessen ist – zum gegenwärtigen Zeitpunkt -, dass Luftaufnahmen in einem Abstand von unter 50m zu Menschenansammlungen ab 01.01.2022 nicht mehr ohne SORA möglich sein werden – dies, obwohl die EU-Drohnenverordnung hier für zertifizierte Drohnen an sich erleichternde Tatbestände vorsieht.
Viel erfreulicher waren daher die Filmprojekte, die wir umsetzen durften. Einen kleinen Auszug der Filme aus dem Jahr 2021 finden Sie in nachstehender Zusammenstellung. Zudem haben wir einen neuen Track auf Spotify und Apple Music nebst Musikvideo hierzu. Schließlich haben wir durch das RP Darmstadt wiederum diverse Ausnahmegenehmigungen bis zum 31.12.2023 erhalten.
Für das Jahr 2022 wünschen wir Ihnen zunächst ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches Jahr 2022 – bleiben Sie gesund!
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