Luftrecht

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Luftaufnahmen machen und dieses dürfen sind nicht selten zwei unterschiedliche Dinge.
So bedarf es für den Aufstieg von Drohnen über 2 kg eines qualifizierten Kenntnisnachweises nach § 21a Abs. 4 Satz 3 2, § 21 d LuftVO bzw. des Fernpilotenzeugnisses A2.

Des Weiteren bedarf es der Einhaltung der luftrechtlichen Vorgaben, insbesondere, wenn man sich im in der Flugkontrollzone befindet.
Teile von Wiesbaden befinden sich in der kontrollierten Flugkontrollzone CTR D (HX) ETOU, sodass hier gegebenenfalls vor dem Start Flugverkehrskontrollfreigaben einzuholen sind, in Frankfurt und dessen Flughafen gehören weite Teile zur Flugkontrollzone CTR-D EDDF (hier gelten die NfL 1-1197-17).
Grundsätzlich darf nur unter Sichtflugbedingungen geflogen werden; hinzu kommen rechtliche Einschränkungen, die Höhe betreffend (grds. 100m) sowie temporäre Flugbeschränkungen oder Luftraumsperrungen, wobei letztere der Ausnahmefall sind.

Für den gewerblichen Bereich verfügen wir über den erforderlichen qualifizierten Kenntnisnachweis sowie das neue EU-Fernpilotenzeugnis A2 genauso wie über eine gewerbliche Haftpflichtversicherung, die nach dem Luftverkehrsgesetz erforderlich ist.

Des Weiteren ist grundsätzlich zu Menschenansammlungen, Bundeswasserstraßen, Bundesfernstraßen sowie Bahnanlagen ein Abstand von mindestens 100 m einzuhalten. Genauso ist der Flugbetrieb über Wohngrundstücken grundsätzlich verboten.

Auch hier verfügen wir – bereits auch schon für das Jahr 2022 – für die diversen Tatbestände über Ausnahmegenehmigungen und Befreiung von Betriebsverboten gemäß § 21b LuftVO für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen gem. Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) – für Hessen DE.HEDA.GEO.0045).

Dr. Hajo Rauschhofer im TV-Interview zu den rechtlichen Anforderungen in Rhein-Main TV.

Von besondere Bedeutung, vor allem in urbanen Bereichen, ist die zusätzliche Beachtung von No-Fly-Zones, wie sie z.B. um Krankenhäuser, Polizeibehörden oder Botschaften bestehen. Es bedarf daher stets eines detaillierten Aufstiegsplans – hier hilft die DFS-APP. Zudem sind die NfL, z.B. 1-1197-17, für EDDF und aktuelle NOTAMs beachten. Bei Flügen in CTR-D über 50m Höhe, bedarf es teilweise der Sondergenehmigung des RP Darmstadt, regelmäßig aber der Flugverkehrskontrollfreigabe (EDDF=Flughafen FRA, ETOU=Wiesbaden) sowie der An- und Abmeldung beim PvD (Polizeiführer vom Dienst).

Wichtig ist daher rechtzeitig eine detaillierten Flugplanung zu erstellen und deren Anmeldung zu kommunizieren, um einen rechtssicheren Flug zu gewährleisten.

Des Weiteren sind Persönlichkeitsrechte genauso wie Urheberrechte zu beachten. Aufgrund der über 26-jährigen Tätigkeit im IT- und Medienrecht verfügen wir hierzu über ausreichend Erfahrung und Expertise.

von Anders Noren.

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