Case Study

Theodor Heuss Brück - Airshot

Warum professionelle Drohnenpiloten?

Case Study – Nur einfach fliegen und filmen geht selten

Brücken verbinden. Staaten, Bundesländer, Städte und damit Menschen. Wie pulsierend dies sein kann, zeigen am besten Luftaufnahmen, so zum Beispiel zwischen Wiesbaden und Mainz, die den regen Verkehr in der „golden Hour“ zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz einfangen.  Die Theodor-Heuss-Brücke als optisches Juwel zeigt sich in der winterlichen Abendsonne von ihrer besten Seite.

Nehmen wir an, ein ÖPVN-Unternehmen möchte hier seine Busse vor eindrucksvoller Kulisse zeigen, Städte verbindende Eindrücke durch die Überfahrt über einen Fluss darstellen.
Das perfekte Set dafür ist die Verbindung zwischen Wiesbaden und Mainz über die baulich ansprechend gestaltete Rheinbrücke im Sonnenlicht der Golden Hour.

Rechtliche Rahmenbedingung

Was sind die rechtlichen Rahmenbedingung für solche Aufnahmen?

Hierfür müssen neben dem Fliegerischen und den Wetterbedingungen für Sichtflug umfangreiche rechtliche Anforderungen erfüllt werden:

Zunächst handelt es sich um eine Bundeswasserstraße, von der grundsätzlich 100m Abstand zu halten ist. Zu deren Überfliegen bedarf es unter diversen Nebenbedingungen einer Ausnahmegenehmigung, die von den Betriebsverboten gemäß § 21b Absatz 1 Nr. 5 LuftVO befreit. Da die Ländergrenze der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz in der Mitte des Rheins verläuft, bedarf es einer solchen Ausnahmegenehmigung für beide Bundesländer.

Ferner liegt der Bereich im kontrollierten Luftraum CTR D (HX) ETOU, so dass vor Aufstieg bei aktivem Luftraum (HX) eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen ist, genauso über DFS die NOTAMs einzusehen.

Soweit in öffentlichen Bereichen, die für jedermann allgemein zugänglich und nutzbar sind, gestartet wird, ist der Betrieb der zuständigen Ordnungsbehörde und/oder Polizeidienststelle rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen und die Start- und Landestelle ist gegen ein Betreten unbeteiligter Dritter abzusichern.

Schließlich handelte es sich zudem handelt es sich bei der Brücke die Bundesstraße B 40, sodass ein Überflug bei diesem dichten Verkehr auch trotz Ausnahmegenehmigung unzulässig ist. Eine Näherung ist zwar möglich, der Abstand aber nach der eins zu eins Regel einzuhalten.

Um hier compliant zu handeln bedarf es somit der Erfüllung einer Vielzahl von Anforderungen, deren Einhaltung jedenfalls durch professionelle Piloten gewährleistet ist.

 

 

 

 

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