Der Polykünstler Professor Enno-Ilka Uhde schuf im Zuge der Feierlichkeiten im Jahre 2019 zum historischen Jubiläum von 70 Jahre Bundesrepublik Deutschland ein Kunstwerk, das die Geschichte der letzten 70 Jahre künstlerisch bearbeitet. In 74 nummerierten Bildexponaten (1949 – 2019) schuf Uhde ein serielles und doch von ihm jeweils individuell gestaltetes Bild zur deutschen Geschichte.
Nachdem die Aufgabe von Morgentraum Productions zunächst nur darin bestand, im Wiesbadener Kurhaus das dort zum einzigen mal ausgestellte Gesamtkunstwerk filmisch mit einer Drohne zu dokumentieren, wurden wir im Nachgang zusätzlich noch damit beauftragt, das Kunstwerk selbst im Rahmen eines Films darzustellen.
Das von uns entwickelte Konzept der Videocollage, in der wir in einem stilisierten Fernsehbild bedeutende Ereignisse und Redenbestandteile in Verbindung mit den einzelnen Werkstücken des Gesamtkunstwerks von Polykünstler Professor Enno-Ilka Uhde gebracht haben, setzte sich durch.
Drohnenflug im Kurhaus, musikalische Untermalung, vor allem aber die eigenständige künstlerische Verbindung der verschiedenen Elemente zu einer Collage somit hier die Aufgabe.
Die Idee bestand darin, die physikalisch durch den Drohnenflug aufgenommenen Bilder akustisch und visuell mit der Geschichte in Bezug zu setzen, und zwar indem – ein Leitbild der Ausstellung ist die Geschichte aus der Patina des Vergessens hervorzuholen – gerade dieses durch die stilisierten Bildblenden historischer Aufnahmen zu unterstützen. Hierzu wurde das historische Material nachbearbeitet, teilweise mit anderen Tonquellen synchronisiert, um die Akustik der zum Teil alten Aufnahmen zu verbessern.
Diese künstlerische Konzeption der Verbindung existierenden Filmmaterials mit dem Eigenmaterial war unter der sogenannten Germania 3-Doktrin des Bundesverfassungsgerichts zulässig, da durch die eigenständige künstlerische Verarbeitung dieser Filmsequenzen in der hier geschaffenen Videocollage keine „Gefahren merklicher wirtschaftlicher Nachteile für die Verwertung der Originale“ einhergehen. Anders herum dürften diejenigen, die nur wenige Sekunden bedeutender Reden sehen, gerade Interesse haben, das Originalmaterial vollständig zu sehen. Das Vorgehen nach der Germania 3-Doktrin erfuhr jüngst seine Stützte durch den Europäischen Gerichtshof, der die Nutzung musikalischer Samples unter bestimmten Voraussetzungen ohne die Zustimmung des Rechteinhabers für zulässig erklärte (EuGH Az. C-476/17).
Durch die Verbindung dieser Stilelemente von Drohnenflug, tragender Musik, die der historischen Bedeutung untermalend Rechnung trägt sowie der Videocollage wurde ein eigenständiges Kunstwerk gestaltet, das hinsichtlich der verwendeten Inhalte nach § 24 UrhG privilegiert war.