AGB für DJ Leistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für DJ-Dienstleistungen

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem DJ  Morgentraum (nachfolgend „DJ“ genannt) über die Erbringung von DJ-Dienstleistungen bei Veranstaltungen.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der DJ stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  1. Vertragsabschluss

2.1 Angebote des DJs sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des DJs (z. B. per E-Mail) oder durch Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages durch beide Parteien zustande.

  1. Leistungsumfang

3.1 Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere Datum, Ort, Beginn- und Endzeit sowie technische Anforderungen, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.
3.2 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3.3 Der DJ erbringt seine Leistung persönlich. Eine Vertretung erfolgt nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
3.4. Soweit nicht anders bestimmt, gelten die Regelung des technischen Riders ergänzend.

  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die vereinbarte Gage versteht sich als Endpreis, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, z.B. optionale Overtime.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsregelung:

  • 50 % der vereinbarten Gage bei Vertragsschluss (Zahlungseingang spätestens 7 Kalendertage nach Vertragsunterzeichnung).
  • 50 % der vereinbarten Gage spätestens 7 Kalendertage vor der Veranstaltung.

4.3 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsdatum) ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss fällig.
4.4 Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der DJ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Stornokosten gemäß Ziffer 6 zu berechnen.

  1. Technik und Veranstaltungsbedingungen

5.1 Der Auftraggeber sorgt auf eigene Kosten für die Bereitstellung einer funktionsfähigen und den technischen Anforderungen entsprechenden Ton- und ggf. Lichtanlage, sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde, dass der DJ eigenes Equipment stellt.
5.2 Wird das Equipment vom DJ gestellt, trägt der Auftraggeber Sorge für einen sicheren Zugang, Stromversorgung (230V, getrennt abgesichert) und ausreichende Stellfläche. Die jeweiligen Übergabepunkte werden im Angebot oder sonstiger Kommunikation gemeinsam definiert.

5.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass der Veranstaltungsort behördlich genehmigt ist und den geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht.

5.4. Der Auftraggeber stellt sicher, dass für den Fall, dass der DJ das Equipment stellt dieses in seiner Abwesenheit gesichert bzw. bewacht ist.

5.5. Verpflegung mit Speisen und Getränken für den DJ ist gesamte Zeit gewährleistet.

  1. Rücktritt und Stornierung

6.1 Der Auftraggeber kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
6.2 Im Falle des Rücktritts werden folgende Stornokosten fällig:

  • bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der vereinbarten Gage
  • 59 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Gage
  • 29 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Gage
  • 7 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Gage

6.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem DJ kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.4 Bei Rücktritt des DJs aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) bemüht sich der DJ, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

  1. Haftung

7.1 Der DJ haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der DJ nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
7.3 Der Auftraggeber haftet für Schäden an Equipment des DJs, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen oder Gäste verursacht werden.

  1. Urheberrechte und GEMA

8.1 Der DJ ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Musikwerke aufzuführen.
8.2 Die Verantwortung für die Anmeldung und Abführung etwaiger GEMA-Gebühren liegt beim Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

  1. Höhere Gewalt

9.1 Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Verbote, Pandemien) nicht stattfinden, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.
9.2 Bereits erbrachte Zahlungen werden anteilig zurückerstattet, sofern nicht bereits Leistungen erbracht wurden.
9.3 Als höhere Gewalt gilt nicht die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Veranstaltung.

  1. Datenschutz

10.1 Der DJ verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur zum Zweck der Vertragsdurchführung.
10.2 Weitere Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Morgentraum Productions.

  1. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausschluss des internationelen Kollissionsrechts. Gerichtsstand ist Wiesbaden.

 

Up ↑